Die Niedersächsische Landesregierung hat die Dokumente zur Niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab 19. April bis 9. Mai 2021 gültig ist, online gestellt. Sie teilt dazu mit: „Die Änderungsverordnung ist bereits von Ministerin Behrens unterzeichnet und digital veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonntag, 18. April 2021 in Kraft, die inhaltlichen Änderungen am Montag, den 19. April. Nach dem für Ende nächster Woche zu erwartenden Inkrafttreten der aktuell im Bund diskutierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Niedersächsische Corona Verordnung erneut überarbeitet werden.“ Auch die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung ist aktualisiert und gilt in der neuen Fassung ab 19. April 2021. (Quelle: LSB Niedersachsen).
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ändert sich dadurch konkret für den Amateursport nur wenig. Die Kontaktbeschränkung ist definiert als „Personen ist nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten“. Zusätzlich können Landkreise und kreisfreien Städte, jeweils im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt, unter einer Inzidenz von 35 die Regelung „höchstens zehn Personen zulassen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten“ festlegen, wobei das mMn auch aktuell bereits so ist – zumindest in Göttingen.
Immerhin: Ab dem 15. Tag nach vollständiger Impfung gilt man nun als negativ getestet.
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