Niedersächsische Corona-Verordnung ab 10. Mai 2021
Montag, 10. Mai 2021 von Benjamin Löhnhardt
Zum heutigen Tag trat eine neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Für den Amateur- und Freizeitsport ändert sich mMn nichts Bahnbrechendes. Es ist weiterhin kontaktloser Sport mit 2 Meter Abstand im Freien erlaubt. Weiterhin können bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport (siehe auch LSB Niedersachsen).
Bereits am Freitag hat sich die Ständige Konferenz der Fachverbände des LSB unter Leitung unseres Präsidenten, Michael S. Langer, zu den neuen Beschlüssen digital zusammengesetzt. Am Mittwoch werden diese Diskussionen mit Vertretern des niedersächsischen Innenministeriums fortgeführt, um zu erörtern, welche Perspektiven der Amateur- und Freizeitsport haben kann. Wir werden an dieser Stelle am Donnerstag darüber berichten.
Als Beispiel, welche Lockerungen ein Landkreis nach unterschreiten der 100er-Inzidenz hat, sei der Landreis Rotenburg (Wümme) genannt.