Niedersächsischer
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Neue niedersächsische Corona-Verordnung (31.05.2021)
Montag, 31. Mai 2021 von Benjamin Löhnhardt

Mit Gültigkeit ab heute ist eine neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Diese unterscheidet beim Amateur- und Freizeitsport zum einen zwischen Sport „in geschlossenen Räumen“ und „unter freiem Himmel“ sowie in Abhängigkeit vom 7-Tage-Inzidenzwert. Dieses macht die Lesbarkeit schwieriger – es lohnt sich aber.

Erlaubt ist (in Kurzform, für Details bitte die aktuelle Corona-Verordnung hinzuziehen):

  • Bei Inzidenzen von 35 bis 50:
    • Indoor/Outdoor: Auch Erwachsene dürfen Kontaktsport in Gruppen von bis zu 30 Personen betreiben.
  • Bei einer Inzidenz von unter 35:
    • Indoor/Outdoor: In Gruppen altersunabhängig unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.

Weiterhin gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei der Prüfung der Kontaktbeschränkung nicht dazugezählt.

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Pressemitteilung: Überblick zur derzeitigen Coronalage
Donnerstag, 13. Mai 2021 von Benjamin Löhnhardt

Liebe Schachfreund*innen,

wie angekündigt erhaltet Ihr heute einen kurzen Überblick zur derzeitigen Coronalage. In einem Austausch der Landesfachverbände im LSB Niedersachsen mit Vertreter*innen des Innenministeriums wurden folgende Eckpunkte der derzeit gültigen Verordnung kommuniziert.

Die Verordnung ist erst mal bis zum 30.06. gültig. In Orten, in denen nicht aufgrund eines Inzidenzwertes von 100 die gemäß Infektionsschutzgesetz verhängte Bundesnotbremse gilt, können je nach Stufe (für die genaue Regelung bitte die Corona-Verordnung und den Stufenplan hinzuziehen):

  • Kinder in einer festen Gruppe von bis zu 30 Personen jedweden Sport im Freien betreiben.
  • Für Erwachsene gelten dann sowohl in Innenräumen als auch im Freien die jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen und ermöglichen Breiten- und Freizeitsport nur in deren Rahmen. In Stufe 2 (bei einer Inzidenz unter 50) dürfen sich im Freien 30 Personen unabhängig vom Alter sportlich betätigen.
  • Erwachsene und Betreuungspersonal müssen als negativ getestet gelten.
  • Geimpfte/Genesene Personen werden bei der Anzahl der jeweils zugelassenen Personen „rausgerechnet“.

Wichtig ist bei alledem: Die Abstand- Hygiene- und Maskenregeln behalten ihre Gültigkeit. Die ab 09.05.2021 geltende COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist im Stufenplan nicht gesondert abgebildet. Die dort beschriebenen Ausnahmen zu Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten, von Beschränkungen bei Zusammenkünften sowie bei von Landkreisen angeordneten lokalen Ausgangsbeschränkung greifen dennoch auch in Niedersachsen.

Dem hier verlinkten Stufenplan ist zu entnehmen, dass von Seiten der Landesregierung erst ab einer Inzidenz unter 50 und dann auch nur unter Einschränkungen an die Wiederaufnahme von Wettkampfsport gedacht wird. Bei einer Inzidenz von unter 35 gelten weiterhin geringere Einschränkungen.

Bei Fragen stehe ich Euch gern zur Verfügung!

Für heute wünsche ich Euch ein schönes langes Wochenende!

Euer Michael S. Langer
Präsident

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Niedersächsische Corona-Verordnung ab 10. Mai 2021
Montag, 10. Mai 2021 von Benjamin Löhnhardt

Zum heutigen Tag trat eine neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Für den Amateur- und Freizeitsport ändert sich mMn nichts Bahnbrechendes. Es ist weiterhin kontaktloser Sport mit 2 Meter Abstand im Freien erlaubt. Weiterhin können bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport (siehe auch LSB Niedersachsen).

Bereits am Freitag hat sich die Ständige Konferenz der Fachverbände des LSB unter Leitung unseres Präsidenten, Michael S. Langer, zu den neuen Beschlüssen digital zusammengesetzt. Am Mittwoch werden diese Diskussionen mit Vertretern des niedersächsischen Innenministeriums fortgeführt, um zu erörtern, welche Perspektiven der Amateur- und Freizeitsport haben kann. Wir werden an dieser Stelle am Donnerstag darüber berichten.

Als Beispiel, welche Lockerungen ein Landkreis nach unterschreiten der 100er-Inzidenz hat, sei der Landreis Rotenburg (Wümme) genannt.

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Neue Nds. Corona-Verordnung ab 24. April
Samstag, 24. April 2021 von Benjamin Löhnhardt

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Dokumente zur Niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab 24. April bis 9. Mai 2021 gültig ist, online gestellt. Änderungen haben sich insbesondere durch die beschlossene „Bundes-Notbremse“ ergeben (siehe auch die Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil: Niedersachsen und die Notbremse). Und es wurde ein Tippfehler korrigiert, der nun Bewohnern von Mehrfamilienhäusern wieder mehr einschränkt.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann ändert sich dadurch konkret für den Amateursport erneut nur wenig.

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Neue Nds. Corona-Verordnung ab 19. April
Samstag, 17. April 2021 von Benjamin Löhnhardt

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Dokumente zur Niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab 19. April bis 9. Mai 2021 gültig ist, online gestellt. Sie teilt dazu mit: „Die Änderungsverordnung ist bereits von Ministerin Behrens unterzeichnet und digital veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonntag, 18. April 2021 in Kraft, die inhaltlichen Änderungen am Montag, den 19. April. Nach dem für Ende nächster Woche zu erwartenden Inkrafttreten der aktuell im Bund diskutierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Niedersächsische Corona Verordnung erneut überarbeitet werden.“ Auch die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung ist aktualisiert und gilt in der neuen Fassung ab 19. April 2021. (Quelle: LSB Niedersachsen).

Wenn ich das richtig interpretiere, dann ändert sich dadurch konkret für den Amateursport nur wenig. Die Kontaktbeschränkung ist definiert als „Personen ist nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten“. Zusätzlich können Landkreise und kreisfreien Städte, jeweils im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt, unter einer Inzidenz von 35 die Regelung „höchstens zehn Personen zulassen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten“ festlegen, wobei das mMn auch aktuell bereits so ist – zumindest in Göttingen.

Immerhin: Ab dem 15. Tag nach vollständiger Impfung gilt man nun als negativ getestet.

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Neue Corona-Verordnung gültig ab 8. März
Sonntag, 7. März 2021 von Benjamin Löhnhardt

Die Landesregierung hat die ab dem 8. März gültigen Corona-Verordnung veröffentlicht.

Wichtige Änderung für den Sport ist demnach: „Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 gelten nicht [..] bei sportlicher Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten“. (wobei diese Anpassung m.E. nur die allgemeine Kontaktbeschränkung abbildet.

Der Landessportbund Niedersachsen kündigt „Häufig gestellten Fragen zum Sport“ an. Weiterhin wird diese Corona-Verordnung Diskussionsgrundlage für die am kommenden Donnerstag stattfindende Vereinskonferenz des NSV sein. Anmeldungen sind weiterhin möglich.

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LSB zum Stufenplan 2.0: „Vereinssport braucht klare zeitliche Perspektive“
Mittwoch, 3. Februar 2021 von Benjamin Löhnhardt

Die niedersächsische Landesregierung hat eine inzidenzbasierte Strategie im Umgang mit Corona in den kommenden Monaten erarbeitet, den „Stufenplan 2.0“. Auch der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen ist aufgefordert worden, zu dem am 2. Februar vorgestellten Entwurf Stellung zu nehmen. Das LSB-Präsidium hat dazu in einer Videokonferenz am 3. Februar eine erste Positionierung vorgenommen. Bis zum 5. Februar wird der LSB seine detaillierte Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an das Land übermitteln.

Der LSB hält viel von dem Ansatz eines inzidenzwertorientierten Stufenmodells für unser Flächenland Niedersachsen. Die in dem Entwurf „Stufenplan 2.0“ vorgesehenen Empfehlungen für den Breitensport reichen allerdings noch nicht, um alle Belange des Vereinssports zu berücksichtigen.

Planungssicherheit und zeitliche Perspektiven

Die ehrenamtlich und hauptberuflich in den Sportvereinen tätigen Menschen und die rund 2,5 Millionen Vereinsmitglieder wünschen sich feste Zeiträume und Planungssicherheit.

Der LSB setzt sich dafür ein, dass Individualsport (alleine oder zu zweit bzw. mit Mitgliedern des eigenen Hausstands) auch in Zeiten eines Lockdowns – wie aktuell praktiziert – möglich bleiben muss und dass die Regelungen für Profisportler und Kadersportler aufrecht erhalten bleiben.

Der LSB schlägt zudem für die Sportausübung folgende drei zeitliche Umsetzungsschritte vor:

  • Bis zum Beginn der Osterferien in Niedersachsen (27.03.2021) sollte in Abhängigkeit von den Faktoren Inzidenzwert, R-Wert und dem neuen Dynamikfaktor Sport ohne Kontakt unter Einhaltung besonders strenger Hygieneregeln außen möglich sein.
  • Bis zum Beginn der Sommerferien in Niedersachsen (22.07.2021) sollte in Abhängigkeit zu den Faktoren Inzidenzwert, R-Wert und dem neuen Dynamikfaktor Sport ohne Kontakt unter Einhaltung besonders strenger Hygieneregeln außen und innen möglich sein.
  • Ab dem 23.07.2021 regen wir die Rückkehr zum gewohnten Sportbetrieb ohne Einschränkungen in einem letzten Umsetzungsschritt im Sport (als Kontakt- und Wettkampfsport) ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Hygieneregeln außen und innen an.

Katharina Kümpel, Pressesprecherin LandesSportBund Niedersachsen e.V.

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Corona setzt Schachclubs unter Zugzwang
Freitag, 29. Januar 2021 von Benjamin Löhnhardt

In der heutigen Ausgabe der Nordwest-Zeitung vom 29.01.2021 ist ein Gastartikel von Benjamin Löhnhardt, dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit im NSV, erschienen. In dem Artikel wird über das Online-Schach sowie den aktuellen Schach-Boom in Deutschland diskutiert.

Gastartikel in der Nordwest-Zeitung vom 29.01.2021

Und falls jemand tatsächlich auf der Suche nach einem Schachverein ist: Hier ein Tipp

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Schachklub Verden: Aktivitäten während der Corona-Pandemie
Sonntag, 17. Januar 2021 von Benjamin Löhnhardt

Der SK Verden liegt bis zum Ende der Pandemie nicht im Dornröschenschlaf, sondern ist um so aktiver im Onlineschach unterwegs.

Auf der regionalen Ebene findet heute um 13 Uhr ein Schnellschach-Vergleichswettkampf zwischen den beiden Verbandsligisten SK Verden und dem Peiner SV (aus dem Bezirk Braunschweig) statt. Die Partien können auf Lichess verfolgt werden (Team SK Verden, Team Peiner SV).

Aber auch auf der Bundesebene ist der Klub aktiv: Die Deutsche Schach-Online-Liga (DSOL) startet am 18. Januar mit ca. 3000 Schachspielern aus 385 Teams in die zweite Saison. Auf den SK Verden warten dabei in seiner Gruppe, zu der 8 Mannschaften gehören, mit Bayern München III (Anfang Februar) und Hamburger SK VI (Mitte März) zwei spektakuläre Gegner.

Auch auf der Klubebene werden Erwachsene und Jugendliche in der Corona-Zeit vom SK Verden nicht im Stich gelassen werden, sondern durch ein reichhaltiges Angebot können unterschiedliche Interessen befriedigt werden:

  • Freitags um 19:30 Uhr und sonntags um 16 Uhr werden Online-Schnellturniere (10-Minuten-Partien) auf der Plattform lichess.org angeboten.
  • Daneben bietet der SK Verden Erwachsenen-Onlinetraining über Skype an.
  • Auch das freitägliche Jugendtraining wurde ins Internet verlegt.

Weitere Informationen zum Klub stehen auf der Webseite www.sk-verden.de zur Verfügung mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu verschiedenen Mitgliedern.

Nach Informationen von: Manfred Rexin (SK Verden)

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LSB informiert über Corona-VO
Dienstag, 5. Januar 2021 von Benjamin Löhnhardt

Der Landessportbund Niedersachsen bzw. der Niedersächsische Turner-Bund informiert am Donnerstag, 07.01.2021 um 9-10 Uhr, in einer Zoom-Konferenz „Corona und Sport: Neuigkeiten & Update zur aktuellen Verordnung“ über die niedersächsische Corona-Verordnung und die Auswirkung auf den Sport. Allerdings der Hinweis: Es wird sicherlich die Corona-VO vom 24.12.2020 diskutiert und nicht die heute zu erwartende Einigung. Der Einladungstext:

Am 07. Januar informieren wir Euch über die dann aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung. Was ist erlaubt? Wo kann man sich informieren? Bringt Euch auf den aktuellen Stand, so dass wir nach den Weihnachtsferien ggf. wieder mit einem Sportbetrieb durchstarten könnt.

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