Ein Disziplinarverfahren kann eingeleitet werden bei Verstößen von Einzelpersonen, Vereinen, Bezirken und ggf. deren Untergliederungen gegen
Bei den genannten Verstößen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Gegen die Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes ist die Beschwerde beim Ehrengericht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Entscheidung zulässig.
Das Ehrengericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die vom geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagen und vom Kongress für vier Jahre gewählt werden. In gleicher Weise werden drei Stellvertreter gewählt.
Vorsitzender | Bertold Egbringhoff |
Beisitzer | Detlef Wickert Peter Quasigroch |
Nachrücker | Michael Nannt Udo Arlt Jürgen Dannehr |