Landes- und Verbandsligen: Hinweise hinsichtlich Bundestagswahl
Freitag, 24. Januar 2025 von Benjamin Löhnhardt
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Vereine der Mannschaften der Landes- und Verbandsligen mit Heimrecht an diesem Spieltag werden gebeten, die Verfügbarkeit des Spiellokals zu überprüfen. Einige Spiellokale werden ggf. auch als Wahllokale genutzt. Falls erforderlich, sollte eine Termin- oder Spiellokalverlegung schnellstmöglich mit der gegnerischen Mannschaft und der Staffelleitung abgestimmt und beantragt werden.
Falls Stammspieler als Wahlhelfer, Wahlvorstand o.ä. zur Mitwirkung an der Wahl tagsüber am 23.02.2025 verpflichtet sind, begründet dies ebenfalls einen Verlegungsanspruch ( NSV-TO B.1.9(5)).
Weiterhin werden alle Spielerinnen und Spieler gebeten (insbesondere bei weiteren Auswärtsfahrten) die Briefwahlmöglichkeit in Betracht zu ziehen.
Nach Informationen von: Dirk Rütemann
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