Niedersächsischer
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Neue niedersächsische Corona-Verordnung (31.05.2021)
Montag, 31. Mai 2021 von Benjamin Löhnhardt

Mit Gültigkeit ab heute ist eine neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Diese unterscheidet beim Amateur- und Freizeitsport zum einen zwischen Sport „in geschlossenen Räumen“ und „unter freiem Himmel“ sowie in Abhängigkeit vom 7-Tage-Inzidenzwert. Dieses macht die Lesbarkeit schwieriger – es lohnt sich aber.

Erlaubt ist (in Kurzform, für Details bitte die aktuelle Corona-Verordnung hinzuziehen):

  • Bei Inzidenzen von 35 bis 50:
    • Indoor/Outdoor: Auch Erwachsene dürfen Kontaktsport in Gruppen von bis zu 30 Personen betreiben.
  • Bei einer Inzidenz von unter 35:
    • Indoor/Outdoor: In Gruppen altersunabhängig unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.

Weiterhin gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei der Prüfung der Kontaktbeschränkung nicht dazugezählt.

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