Update zur Corona-VO in Niedersachsen
Samstag, 1. August 2020 von Benjamin Löhnhardt
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
in der neuesten Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung), die seit heute (01.08.2020) in Kraft getreten ist, wurde insbesondere der nachfolgend zitierte Passus wie folgt angepasst:
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden.
Somit ist es nun erlaubt, mit bis zu 50 Personen dem Wettkampf- und Trainingsbetrieb nachzugehen.
Weiterhin bleibt es aber ratsam, sich vor Aufnahme der Aktivitäten mit den Betreibern Eures Spiellokals oder direkt mit den zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden abzustimmen.
Ich wünsche Euch allen eine schöne Sommerzeit und vor allem Gesundheit.
Michael S. Langer
Präsident