Niedersächsischer
Schachverband
Gefördert durch:
Training grundsätzlich wieder möglich
Dienstag, 7. Juli 2020 von Benjamin Löhnhardt

Seite dem 06.07. ist die neueste Fassung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (08.07.: nun mit korrektem Link, Dank an den SV Hellern) in Kraft.

Aus ihr geht unter Punkt 8 eine für den Sport signifikante Änderung hervor.  So ist es ab sofort möglich, in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Die entsprechende Passage lautet:

(8)

  1. Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn 1.diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,2.ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,3.Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,4.beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.
  2. Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.
  3. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
  4. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.
  5. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

Leider bleibt eine Restunsicherheit bestehen. Um wirklich sicher zu sein, ob auch für Euren Verein die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes vor Ort möglich ist, müsst Ihr Euch mit dem Betreiber Eures Spiellokals (Vermieter, Gastwirt etc.) und ggf. mit dem regional zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Dieses Vorgehen ist notwendig, da die Überwachung der Coronaregeln auch weiterhin von den lokalen Behörden sichergestellt wird.

Um die Argumentation vor Ort zu erleichtern, integriere ich als Leitfaden die für den gesamten Sport in Niedersachsen wesentlichen Fragen (zu finden auf www.lsb-niedersachsen.de) zur jetzt geltenden Verordnung und die Antworten darauf zur Vollständigkeit direkt in den Text:

Wo darf ich Sport treiben?

Die sportliche Betätigung ist sowohl im öffentlichen Raum als auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Es gelten jedoch einige Regeln, die bitte unbedingt einzuhalten sind.

Welche Regelungen gelten für die Sportausübung im öffentlichen Raum?

Die körperliche und sportliche Betätigung im öffentlichen Raum, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen, ist mit den folgenden Maßgaben erlaubt. Hier gilt im Grundsatz: Möglichst alleine oder mit den Personen aus dem gleichen Hausstand. Ein Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, muss eingehalten werden. Abweichend davon ist künftig auch Sportausübung mit Kontakt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig. Die Mitglieder der jeweiligen Trainingsgruppe müssen dokumentiert werden, damit sie im Falle einer Dokumentation nachverfolgt werden können.

Welche Regelungen gelten für Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen?

Die sportliche Betätigung hat im Grundsatz weiterhin kontaktlos, mit Abstand von zwei Metern (bei Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören), unter Beachtung der sonstigen Abstands- und Hygienevorschriften zu erfolgen. Unter Beachtung dieser Vorgaben ist die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen mit unbegrenzter Personenzahl erlaubt. Auch Sporthallen dürfen so genutzt werden. Abweichend davon ist auch Sportausübung mit Kontakt künftig in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig. Die Trainingsgruppen müssen dokumentiert und nachverfolgt werden können.

Ist Kontakt beim Sport erlaubt?

Grundsätzlich soll weiterhin die Sportausübung auch weiterhin kontaktlos mit einem Abstand von zwei Metern zu anderen Personen erfolgen. Bei der Sportausübung in Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen, ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet, aber bitte nur in festen Kleingruppen, bei denen die Zusammensetzung nicht wechselt.

Was bedeutet feste Kleingruppe?

Eine feste Kleingruppe ist eine Trainingsgruppe, die regelmäßig gemeinsam Sport treibt. Oftmals sind feste Kleingruppen in Mannschaftssportarten zu finden. Es handelt sich um eine fest definierte Gruppe, die aus nicht mehr als 30 Personen besteht. Nicht möglich sind Spiele zwischen/unter mehreren festen Kleingruppen selbst, wenn die Gesamtzahl der Sporttreibenden nicht die Größe von 30 überschreitet. Eine Dokumentation der Mitglieder in der Gruppe/Mannschaft muss sichergestellt werden.

Welche Dokumentation ist für feste Kleingruppen (Trainingsgruppen) notwendig?

Wenn die Sportausübung in einer festen Kleingruppe von nicht mehr als 30 Personen erfolgt, ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert wird, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Sicherstellung sollte vom Trainer, von der Trainerin oder einer anderen festen Ansprechperson erfolgen.

Wie lange muss ich die Dokumentation aufbewahren?

Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Personen zu löschen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Sind Trainingsspiele erlaubt?

Die Rechtsverordnung gestattet auch Spiele mit Kontakt im Rahmen von Trainingsspielen, aber innerhalb der festen Kleingruppe. Insgesamt dürfen nicht mehr als 30 Personen trainieren, bzw. miteinander spielen. Und die Sporttreibenden müssen dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Welche Sportarten sind erlaubt?

Die Ausübung aller Sportarten, egal ob Individualsportarten oder Mannschaftssportarten, ist erlaubt. Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei Metern. Sportarten mit Körperkontakt sind erlaubt, wenn das Training in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen stattfindet. Die Dokumentation des Gruppentrainings ist zwingend vorgeschrieben. In jedem Fall sind die Hygienevorschriften einzuhalten.

Mit wie vielen Personen darf auf Sportanlagen trainiert werden?

Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Abweichend hiervon ist die Sportausübung mit Kontakt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig.

Für das Verhalten auf Sportanlagen geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/

Mit wie vielen Personen darf im öffentlichen Raum trainiert werden?

Im öffentlichen Raum gilt der Grundsatz: Allein oder mit einer Person aus dem gleichen Hausstand. Bei einer kontaktlosen Sportausübung (Abstand von zwei Meter) gibt es keine pauschale Begrenzung Bei der Sportausübung mit Kontakt gilt: feste Kleingruppe von nicht mehr als 30 Personen. Hier ist eine Dokumentation vorgeschrieben.

Gibt es die für Sportanlagen geltenden Regeln auch irgendwo kompakt zusammengefasst? Was muss ich als Verein beachten?

Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:

  • ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören- mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen
  • kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen- mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen
  • konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen
  • Zuschauer sind zulässig (bis 50 Personen gilt lediglich der Abstand von 1,5 Metern, ab 50 bis 500 Personen müssen Sitzplätze eingenommen und die Kontaktdaten gespeichert werden)

Gibt es Hinweise/Tipps, wie diese Regeln bei den einzelnen Sportarten am besten eingehalten werden können?

Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.

Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.

Bei Fragen stehe ich Euch gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße!

Michael S. Langer
Präsident

ChessBase
NSV-GrandPrix

Turnierarchiv/-anmeldung

09. bis 12. Mai
Wilhelm-Werner Gedächtnisturnier
Ausschreibung | Anmeldung

27. bis 30. Juni
Langenhagener Schachsommer
Ausschreibung | Anmeldung

25. bis 28. Juli
Kurt-Pape-Open
Ausschreibung | Anmeldung

09. bis 11. August
Lessing-Open in Wolfenbüttel
Ausschreibung | Anmeldung

23. bis 25. August
"KSV meets Friends" in Braunschweig
Ausschreibung | Anmeldung

LEM

Die LEM 2024 wurde vom 04.-07.Januar 2024 in Verden gespielt.

Die LEM 2025 ist an gleicher Stelle vom 02.-05.Januar 2025 geplant.

DWZ Suche

Top 100 | Top Frauen
Neue Auswertungen
DWZ Berechnung