Änderungen der Turnierordnung zur neuen Saison
Sonntag, 14. August 2016 von Vorsitzender NSJ
Hallo Schachfreunde,
der Spielausschuss hat einige Änderungen der Turnierordnung beschlossen, die mit Beginn dieser Saison in Kraft getreten sind. In diesem Artikel sind die wichtigsten Änderungen für den Spielbetrieb dargestellt.
Viele Grüße,
Torsten Bührmann
Turnierleiter der Spielgemeinschaft Niedersachsen/Bremen
- Bei einem Vereinswechsel musste bislang bis zum Wechseltermin (01.07. bzw. 01.01.) gewartet werden, bevor ein Spieler eingesetzt werden kann. Mit Zustimmung des abgebenden Vereins kann der Wechsel nun auch sofort erfolgen, wenn der Spieler noch nicht in einem Mannschaftswettbewerb aufgestellt war. Eine vorläufige Spielberechtigung ist vor dem Einsatz erforderlich.
- Der Turnierleiter der Spielgemeinschaft Niedersachsen/Bremen kann zudem über Ausnahmen bzgl. des Wechseltermins, beispielsweise bei Relegationsspielen nach dem 30.06., entscheiden.
- Eine vorläufige Spielberechtigung für Spieler, die erstmalig eine aktive Spielberechtigung erhalten oder seit fünf Jahren keine aktive Spielberechtigung mehr hatten, wird nun kostenlos ausgestellt.
- Für die Ermittlung der spielberechtigten Mannschaften bei den Mannschaftsmeisterschaften wurde bzgl des Auf- und Abstiegs aufgenommen, dass im Falle eines Meldeverzichts zuletzt auch die zweite Staffel vollständig befragt wird.
- Der Verlust der Spielberechtigung in der Mannschaftsmeisterschaft erlischt nach zweimaliger kampfloser Niederlage. Neu ist, dass der Turnierleiter der Spielgemeinschaft Niedersachsen/Bremen über Ausnahmen aufgrund von Härtefällen entscheiden kann.
- Bei der Mannschaftsmeisterschaft und dem Vereinspokal wird zukünftig die Geldbuße für einen Nichtantritt verdoppelt, sofern keine Absage bis zum Tag vor dem Spieltermin erfolgt.
- Zum Seniorenmannschaftspokal wurden zahlreiche Regelungen in die Turnierordnung aufgenommen, die sich in den letzten Jahren in der Ausschreibung etabliert haben
- Die Feinwertungen wurden für die Turniere vereinheitlicht.