Niedersächsischer
Schachverband
Gefördert durch:

Turniergericht

Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Turnierordnung und sonstige den Spielbetrieb betreffende Fragen entscheidet der Leiter des Referates Turniergeschehen bzw. Damen- oder Seniorenschach. Gegen seine Entscheidung ist die Beschwerde an das Turniergericht zulässig. Dieses entscheidet endgültig.

Das Turniergericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die vom geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagen und vom Kongress für vier Jahre gewählt werden. In gleicher Weise werden drei Stellvertreter gewählt.

Vorsitzender
Ulrich Kubicki
Gerstenkamp 21
29336 Nienhagen
Tel.: +49 5144 6674753
Mobil: +49 160 5190196
E-Mail:
Beisitzer Bertold Egbringhoff
Jan Salzmann
Nachrücker Björn Hilker
Fabian Tenne
Detlef Wickert

Gehört ein Mitglied des Turniergerichtes einer Partei an oder ist es selbst Partei, so ist es an der Mitwirkung bei der Entscheidung verhindert. Über die Frage, ob eine Verhinderung vorliegt, entscheiden die übrigen Mitglieder des Turniergerichtes.