Niedersächsischer
Schachverband
Gefördert durch:

Ehrengericht

Ein Disziplinarverfahren kann eingeleitet werden bei Verstößen von Einzelpersonen, Vereinen, Bezirken und ggf. deren Untergliederungen gegen

  • die Satzung des Verbandes
  • die Turnierordnung des Verbandes
  • rechtmäßige Anordnungen von Verbandsorganen
  • Beschlüsse des Kongresses, soweit in diesen Fällen ein Zusammenhang mit dem Spielbetrieb nicht besteht
  • unsportlichem und unkameradschaftlichem Verhalten von Einzelpersonen innerhalb der Verbandsorganisation
  • Beleidigungen, die innerhalb der Schachorganisation geschehen sind.

Bei den genannten Verstößen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Gegen die Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes ist die Beschwerde beim Ehrengericht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Entscheidung zulässig.

Das Ehrengericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die vom geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagen und vom Kongress für vier Jahre gewählt werden. In gleicher Weise werden drei Stellvertreter gewählt.

Vorsitzender   Bertold Egbringhoff
Beisitzer Detlef Wickert
Peter Quasigroch
Nachrücker Michael Nannt
Udo Arlt
Jürgen Dannehr