{PROJECT} /templates/archivkongress.ini {TITEL} Kongress 2003 {UNTERTITEL} Anträge {CONTENT} Die von Dr. Spittel eingereichten Anträge lauten:

1. Der Kongreß möge beschließen: Der NSV-Vorstand wird beauftragt, eine  Satzungskommssion einzuberufen, die binnen 6 Monaten Vorschläge aus den Bezirken und Vereinen sammelt und selbst einbringt, um die Satzung des NSV zu überarbeiten. Ziel: Satzungsänderung auf dem Kongreß 2004

2. Der Kongreß möge beschließen: Die Ergebnismeldung in den Mannschatwettbewerben kann alternativ auch per Email oder Eintrag auf dem Ergebnisdienst der NSV-Internetseite erfolgen. Der Spielausschuß wir beauftragt, diese Regelung in die Turnierordnung zu übernehmen.

3. Der Kongreß möge beschließen: Die NSV-Internetseite gilt (auch) als offizielles Verkündungsmedium des NSV.

4. Der Kongreß möge beschließen: Der NSV löst seine Zusammenarbeit mit der Europa-Rochade und wählt als offizielles Verkündungsorgan das in Bremen herausgegebene "Schachmagazin 64" zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

5. Der Kongreß möge beschließen: Die Gründung von Spielgemeinschaften zweier oder mehrerer Vereine wird ab sofort ermöglicht. Probleme bei der Umstellung, Regeln für deren Bildung und Versuche eines Mißbrauches werden durch den Spielausschuß überwacht Nach Ablauf der Spielsaison wird der Spielausschuß seine Erfahrungen in Änderungen der Turnierordnung niederlegen.

6. Der Kongreß möge beschließen: Änderungen der Turnierordnung bedürfen der Zustimmung des Kongresses.

7. Der Kongreß möge beschließen: - Der Kongreß dankt dem bisherigen DSB-Seniorenwart Klaus Gohde für seine bisherige Arbeit im höchsten deutschen Schachgremium, mit der er nicht allein für das Seniorenschach in Deutschland viel geleistet hat, sondern auch Niedersachen in diesem Gremium einen guten Ruf verschafft hat, und bittet ihn, seine Erfahrungen für die Arbeit im NSV einzubringen.

8. Der Kongreß möge beschließen: Der Kongreß beauftragt den NSV-Vorstand, Geschäftsverteilungspläne für das Amt des Präsidenten, des Präsidiums und der einzelnen Mitglieder des Vorstandes zu entwickeln, in denen Rechte und Pflichten jedes Vorstandesmitgliedes und Arbeitsaufgaben definiert werden. Insbesondere soll der Kongreß das Recht erhalten, Mißtrauensanträge gegen Vorstandsmitglieder zu stellen. Diese Geschäftsverteilungspläne werden auf nächsten Kongreß diskutiert und in die Satzung aufgenommen.

9. Der Kongreß möge beschließen: Der Spielausschuß wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bezirken eine einheitliche Turnierordnung zu erarbeiten, die für alle Spielklassen in Niedersachsen gültig ist.

10. Der Kongreß möge beschließen: Dem bisherigen Schulschachreferenten wird die Entlastung wegen Inaktivität versagt. An seiner Stelle wird ein neuer Schulschachreferent gewählt, der möglichst aus den Reihen der NSJ kommt und dieses Amt in Personalunion in beiden Gremien wahrnimmt.

11. Der Kongreß möge beschließen: Die Referate Wertungszahlen und Datenverarbeitung werden beauftragt, eine einfachere Verwaltung der Spielgenehmigungen in einer Liste zu erarbeiten, die eine VS überflüssig macht.

12. Der Kongreß möge beschließen: Der Spielausschuß wir beauftragt, das bisherige System der finanziellen Sanktionen beim Freilassen einzelner Bretter durch eine rein sportliche und wirkungsvollere Sanktion zu ersetzen, die das Freilassen vorderer Bretter in Mannschaftswettbewerben unmöglich macht.

13. Der Kongreß möge beschließen: Protestgebühren werden ersatzlos gestrichen. Jedermann muß das Recht haben, gegen eine Entscheidung zu protestieren und darf nicht durch drohenden Geldverlust davon angehalten werden.

{ID} 1111321839