{PROJECT} /templates/archivkongress.ini {TITEL} Kongress 2002 {UNTERTITEL} Anträge {CONTENT}

I. Satzungsänderungen

Antrag: Der Kongress möge Ziff. 11.3 der Satzung um den Satz “Ebenso bedürfen mit einfacher Mehrheit beschlossene Änderungen der Turnierordnung der Zustimmung des Präsidiums.” ergänzen. Die neue Fassung würde dann lauten:

„11.3 Die Turnierordnung wird vom Spielausschuss beschlossen und ist dem Präsidium zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Spielausschuss hat die Befugnis, mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der vertretenen Stimmen (bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder) Änderungen der Turierordnung vorzunehmen. Die Entscheidung über finanzielle Fragen, die Einführung oder Streichung einzelner Meisterschaften und Veranstaltungen, sowie Regelungen, die in gleicher Weise den Herren,- den Damen- und den Seniorenspielbetrieb betreffen, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums. Ebenso bedürfen mit einfacher Mehrheit beschlossene Änderungen der Turnierordnung der Zustimmung des Präsidiums. Versagt das Präsidium die Zustimmung, bleibt die bisherige Regelung in Kraft.“

Begründung: Die auf dem letzten Kongress beschlossenen Änderung hat dazu geführt, dass Beschlüsse des Spielausschusses, die mit einfacher Mehrheit gefasst wurden, nicht vom Präsidium behandelt werden können .

Martin Willmann, Referat Turniergeschehen

II. Finanzordnung

Antrag 1: Ich beantrage, die Finanzordnung des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. In dn folgenden Passagen des “Teil 3 Erstattung von Aufwendungen der Vorstandsmitglieder und beauftragter Personen” zu ändern

In Punkt 3. wird 0,38 DM in 0,20 EUR geändert

3. Ist diese Erstattungsform nicht zumutbar , so wird eine Entschädigung von 0,20 EUR pro Autokilometer gezahlt.

Der Punkt 4. wird völlig umgestaltet. Er lautet künftig

4. Das Tagegeld bei Abwesenheit vom Wohnort beträgt bei

mindestenes 8 bis zu weniger als 14 Stunden 6,00 EUR

mindestens 14 bis zu weniger als 24 Stunden 12,00 EUR

24 Stunden 24,00 EUR

Übernachtungskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand erstattet.
Beinhalten die Übernachtungskosten ein Frühstück, so ist der Erstattungsbetrag um 4,50 EUR zu kürzen.

Begründung: Während des Kongresses 2001 war nicht bekannt, in welche, Ausmaß sich die steuerlich unschädlichen Pauschalen für gefahrene Autokilometer sowie das Tage- und Übernachtungsgeld verändern werden. Hinzu kam die Umstellung von DM auf den EUR. Diese Werte sind jetzt bekannt. Bis auf die Kilometerpauschale, deren Maximalbetrag 0,30 EUR erreicht, wurden von mir nach Abstimmung mit dem Finanzamt die zulässigen Werte angesetzt. Diesem Prinzip wurden die bisherigen Ansätze ebenfalls gerecht.

Ich bitte daher, diesem Antrag zuzustimmen.

Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen

Antrag 2: Ich beantrage, der Kongress des NSV 2002 möge beschließen:

“Mit Wirkung vom 01.01.2003 wird der Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder der über die Schachbezirke angeschlossenen

Schachvereine und Schachsparten von Sportvereinen auf 13,20 EUR ferstgesetzt.

Der jährliche Verwaltungskostenanteil für den NSV bei ermäßigtem Beitrag (z.B. Versehrtenschachvereine) beträgt 1,10 EUR je

Mitglied.”

Begründung: Der Kongress des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. Hatte zu unterschiedlichen Zeitpunkten folgende Festsetzungen getroffen:

 

Ungekürzte Beiträge

Jahresbeitrag eines erwachsenen Vereinsmitgliedes 12,20 EUR

Jahresbeitrag eines jugendlichen Vereinsmitgliedes 6,10 EUR

 

Ermäßigte Beiträge (z.B. Versehrtenschachvereine)

Beitragsfestsetzungen des Deustchen Schachbundes (ab 2003):

Jahresbeitrag eines erwachsenen Vereinsmitgliedes (ab 18 Jahre) 7,50 EUR

Jahresbeitrag eines Vereinsmitgliedes (14-17 Jahre) 3,75 EUR

Jahresbeitrag eines Vereinsmitgliedes (10-13 Jahre) 1,87 EUR

Jährlicher Verwaltungskostenanteil je Mitglied für den NSV 2,00 DM

Beitragsfrei

sind Mitglieder von Schachvereinen in einer JVA

Mit Wirkung vom 01.01.2003 hat der Kongress des Deutschen Schachbundes 2002 wegen der Umstellung der Mitgliederverwaltung einschließlich der Wertungszahlen eine Anhebung des jährlichen Beitrages (siehe obige Übersicht) für erwachsene Mitglieder um je 1,00 EUR gegen die Stimmen u.a. des NSV beschlossen. Die Jahresbeiträge für jugendliche Mitglieder wurden entsprechend angepasst. Der NSV ist nicht in der Lage, den Beitragsmehraufwand zu kompensieren.

Der jährliche Verwaltungskostenanteil an den NSV bei Vereinen, die ermäßigte Beiträge beanspruchen können, wurde der bisher gültige Satz lediglich angepasst und auf Euro umgestellt.

Ich bitte daher, diesem Antrag zuzustimmen.

Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen

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