{PROJECT} /templates/archiv.ini {TITEL} Kongress 2000 {UNTERTITEL} Anträge {CONTENT}
Antrag an den Kongress 2000 des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. (NSV) auf Satzungsänderung
Ich beantrage, der Kongress 2000 des NSV möge folgende Satzungsänderung beschließen:
Die Satzung
des NSV wird in 5. Beitragswesen geändert.
1.) 5.
Beitragswesen wird ersetzt durch 5. Beiträge und
Umlagen
2.) 5.1
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach den
Bedürfnissen des Verbandes und wird vom Kongress
festgesetzt.
Die Fälligkeit der Beiträge wird durch die
Finanzordnung geregelt.
Wird ersetzt durch
5.1
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge und Umlagen richtet
sich nach den Bedürfnissen des Verbandes. Sie wird vom Kongress
festgesetzt.
Die Einzelheiten werden durch die Finanzordnung
geregelt.
Begründung:
Wir hätten uns im Vorfeld unseres Jubiläums Umstände
und Diskussionen ersparen können, wenn unsere Satzung die
Erhebung von Umlagen vorgesehen hätte. Der Einsicht der
Schachbezirke ist zu danken, dass die Satzungslücke durch
beispielhafte Loyalität überbrückt wurde und die
Aktivitäten anläßlich des 75jährigen Jubiläums
rechtzeitig und umfassend wirtschaftlich abgesichert werden
konnten.
Es ist für die Zukunft nicht auszuschließen,
dass außergewöhnliche Ereignisse das Präsidium und
den Vorstand veranlassen könnten, die Erhebung einer Umlage in
Erwägung zu ziehen. Es liefe auf eine nennenswerte Behinderung
des Willensbildungsprozesses hinaus, müßten dann erst die
satzungsgemäßigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen
Antrag an den Kongress 2000 des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. (NSV) auf Änderung der Finanzordnung
Ich beantrage, der Kongress 2000 des NSV möge folgende Änderung der Finanzordnung beschließen:
Die
Finanzordnung des NSV wird im Teil 1: Beitragswesen geändert.
1.)
Teil 1: Beitragswesen wird ersetzt durch Teil
1: Beiträge und Umlagen
2.) In den
geänderten Abschnitt Teil 1: Beiträge und Umlagen
wird ein neuer Punkt 5 folgendem Text eingefügt:
Aus
besonderem Anlass kann der Kongress die Erhebung von Umlage gemäß
Punkt 5.1 der Satzung beschließen. Diese sind zu begründen
und nach Höhe, Erhebungszeitraum und Fälligkeit zu
präzisieren.
3.) Der bisherige Punkt 5. wird
zu Punkt 6.
Begründung:
Diese Änderung der Finanzordnung ist die Konsequenz aus der
beantragten Satzungsänderung, künftig die Erhebung von
umlagen in die Entscheidungsbefugnis des Kongresses aufzunehmen.
Die
Änderung der Finanzordnung stellt sicher, dass das Votum des
Kongresses an die Erfüllung der dargestellten Rahmenbedingungen
zu knüpfen ist. Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen
Antrag an den Kongress 2000 des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. (NSV) auf Änderung der Finanzordnung
Ich beantrage im Einvernehmen mit den Mitgliedern (SF Tenninger und SF Schumacher) des vom Kongress 1999 eingesetzten Beitragsausschusses, der Kongress 2000 des NSV möge folgende Änderung der Finanzordnung beschließen:
Zu ändern ist der durch vorangegangenen Beschluss geänderte Teil 1: Beiträge und Umlagen
1.) 1. Die vom
Kongress beschlossenen Beiträge sind Jahresbeiträge für
Erwachsene Schachfreunde.
Für Jugendliche ist die Hälfte
der Erwachsenenbeiträge zu berechnen.
wird um den
folgenden, mit Wirkung vom 01.01.2002 gültigen Text ergänzt:
Ab
01.01.2002 werden die Beiträge für erwachsene
Schachfreunde auf volle Euro umgestellt und zugleich auf die Hälfte
der bisher auf DM lautenden Beträge kaufmännisch gerundet.
2.) 3.
Die Rechnungslegung an die Mitglieder über den Jahresbeitrag
soll bis zum 31.01. Eines jeden Kalenderjahres erfolgen.
Wird mit
Wirkung vom 01.01.2001 um den folgenden Text ergänzt:
Bei
der Rechnungslegung werden Beitragsnacherhebungen wegen
unzutreffender oder unterlassener Meldungen berücksichtigt.
3.) Die
unter 3. lautenden bisherigen Absätze 2 und 3:
Der
Jahresbeitrag ist in zwei gleichen Raten am 01.04. Und 01.09.
Fällig. Erfolgt die Rechnungslegung nach dem 30.06., verschiebt
sich die Fälligkeit für die zweite Rate des
Jahresbeitrages entsprechend.
Beitragserhebungen wegen
unzutreffender oder unterlassener Meldungen sollen bis zum 30.06.
Des betreffenden Kalenderjahres vollzogen sein. Bei unterlassener
Meldung wird der Mitgliederbestand laut LSB zugrunde gelegt. Der
nacherhobene Beitrag ist am 01.09. Des betreffenden Kalenderjahres
fällig.
werden mit
Wirkung vom 01.01.2001 durch folgenden Text ergänzt:
Am
01.04. Eines jeden Kalenderjahres wird ein Abschlag auf den
Jahresbeitrag fällig. Er beträgt 50% der für das
vorangegangene Kalenderjahr zu leistenden Beiträge. Die
Schachbezirke sind verpflichtet, die Abschlagszahlungen
unaufgefordert vorzunehmen.
Der Jahresbeitrag ist am 01.09. Eines
jeden Kalenderjahres fällig. Die geleistete Abschlagszahlung
ist auf den fälligen Jahresbeitrag anzurechnen.
4.) In Punkt 5 werden die Worte Diskontsatz der Deutschen Bundesbank durch die Worte Spitzenfinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank ersetzt.
Begründung:
Zunächst habe ich darauf hingewiesen, dass die unter 1.)
beschriebene kaufmännische Rundung der künftigen Beiträge
in Euro nicht auf das Beratungsergebnis des Beitragsausschusses
zurückgehen. Die zunächst vorgesehene Halbierung der
DM-Beträge in Euro hätte eine geringe Beitragseinnahme zur
Folge gehabt. Dem Schatzmeister des Bezirkes 3 Südniedersachsen
danke ich für den entsprechenden Hinweis. Die Rundung führt
zu der angestrebten leichten Anhebung.
Es gibt drei umfassende
Gründe für die angestrebte Änderung der
Finanzordnung:
l Anpassung an den Euro
l Vermeidung der
doppelten Beitragsberechnung
l Fortfall des Diskontsatzes
Diesen
Ereignissen tragen wir Rechnung. Während die Anpassung des Euro
eher ein technisches als ein inhaltliches Problem darstellt, bewirken
die angestrebten Regelungen zur Vermeidung der doppelten
Beitragsabrechnungen eine wesentliche Arbeitsentlastung für
sämtliche Schatzmeister von der Landesebene bis hin zu den
Vereinen.
Den früheren Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Es ist an der Zeit, ihn durch
ein vergleichbares Instrument der Europäischen Zentralbank zu
ersetzen. Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen
Antrag an den Kongress 2000 des Niedersächsischen Schachverbandes e.V. (NSV) auf Beitragsanpassung
Während
des ordentlichen Bundeskongresses des Deutschen Schachbundes am 3.
Juni 2000 in Rostock wurden die Beiträge mit Wirkung vom
01.01.2002 für Erwachsene auf 6,50 Euro festgesetzt. 6,50 Euro
entsprechen einem Betrag von 12,71 DM. Bisher forderte der DSB 10,50
DM für Erwachsene. Es kommt damit zu einer Erhöhung um
2,21 DM.
Die Beiträge für Jugendliche und Kinder wurden
in der bisherigen prozentualen Abstufung beibehalten.
Die leichte
Anhebung der beiträge im Zusammenhang mit der Umstellung auf
den Euro wird im Niedersächsischen Schachverband ausreichen,
die verloren gehenden Verwaltungskostenzuschüsse des
Landessportbundes zu ersetzen. Der Betrag für Erwachsene wird
unter der Voraussetzung, dass die zuvor gestellten Anträge
mehrheitsfähig sind, ab 01.01.2002 11 Euro erreichen. Die
Rundungsdifferenz beträgt hier 26 Cent zugunsten des NSV.
Wie
Sie aus meinem Tätigkeitsbericht entnehmen können, ist die
Beitragserhöhung des DSB aus unserem Beitragaufkommen nicht zu
kompensieren.
Ich
beantrage daher, mit Wirkung vom 01.01.2002 den Beitrag für
Erwachsene um 1,20 Euro auf 12,20 Euro zu erhöhen. Bei
exakter Berechnung bedeutet dies eine Anhebung um 7 Cent.
Ich
hätte diesen Antrag erst auf dem Kongress 2001 vorlegen können.
Mit Rücksicht auf die Folgewirkungen in den Schachbezirken und
den Vereinen habe ich davon Abstand genommen. Die zuständigen
Organe in den Bezirken und Vereinen sind damit in der Lage, die
nötigen Vorkehrungen zu treffen, ohne wirtschaftlichen Schaden
zu erleiden. Erhard Hentzschel, Referent für Finanzen