Niedersächsischer
Schachverband
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Wichtige Hinweise zur Mitgliedermeldung
Freitag, 30. November 2007 von Michael Gründer
Wichtige Hinweise zur Mitgliedermeldung
und Datenerfassung gegenüber dem Landessportbund

Ab dem 01. Januar 2008 sind die Mitgliedsvereine des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) verpflichtet, ihre jährlich abzugebende Bestandserhebung und die Pflege ihrer Vereinsdaten auf der LSB-Datenbank ausschließlich auf elektronischem Wege (online) durchzuführen.

Der LSB hält zur Durchführung des jährlichen online-Bestandserhebungsverfahrens und der fortlaufenden online-Datenpflege eine Datenbank vor.

Vom NSV stehen Ihnen der Referent für Mitgliederverwaltung, Klaus Schumacher und der Referent für Finanzen, Jörg Tenninger für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die komplette Info zum Download oder 

Zugang zum Intranet haben nur Personen, die vom LSB eine Zugangsberechtigung bekommen haben. Vereine können das Antragsformular für diese Zugangsberechtigung von der Internetseite des LSB (www.lsb-niedersachsen.de) auf der rechten Seite unter dem Punkt „online-BE“ herunterladen. Regional bietet der LSB/die Kreissportbünde auch Schulungen zu dem Thema an.

Die online-Bestandserhebung der Vereine ist nur im Zeitraum vom 01.01. – 31.01. des jeweiligen Jahres möglich. Die online-Bestandserhebung ist stichtagsbezogen. Anzugeben ist der Mitgliederbestand zum 01.01. des jeweiligen Jahres.

Die Mitgliedermeldung erfolgt geburtsjahrgangsweise und nach Geschlechtern aufgeschlüsselt.

Dabei sind alle Vereinsmitglieder (aktive, passive, sonstige) unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben.

Bei Einspartenvereinen muss die Anzahl der den Landesfachverbänden zugeordneten Mitglieder der Anzahl der Gesamtmitglieder entsprechen. Bei Mehrspartenvereinen muss die Anzahl der den Landesfachverbänden zugeordneten Mitglieder gleich oder größer der Anzahl der Gesamtmitglieder sein.

Die Vereine haben mehrere Möglichkeiten, die Bestandsdaten zu übermitteln. Neben einer echten online-Erfassung werden Schnittstellen mit div. Vereinsverwaltungsprogrammen bereitgehalten.

Neben der jährlich einmaligen Erfassung der Mitgliederzahlen sind die Vereine auch verpflichtet, ihre Vereinsdaten auf der LSB-Datenbank selbst zu pflegen. Da die Aktualität eines Informationssystems von der Datenpflege abhängig ist, sollen die Vereinsdaten bei Änderungen zeitnah auf der LSB-Datenbank zu pflegen (z. B. bei Änderungen auf Grund von Neuwahlen bei Ihrer Mitgliederversammlung).

Auf der LSB-Homepage www.lsb-niedersachsen.de finden Sie unter dem Button „online-BE“ weitere Informationen, u. a. detaillierte Beschreibungen zur Durchführung der online-Bestandserhebung und der online-Datenpflege.

Vom NSV stehen Ihnen der Referent für Mitgliederverwaltung, Klaus Schumacher und der Referent für Finanzen, Jörg Tenninger für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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