Niedersächsischer
Schachverband
Gefördert durch:
Mitgliedschaft im NSV ? (von Detlef Wickert)
Sonntag, 13. August 2006 von Archiv

Liebe Schachfreunde,

in den vergangenen Tagen bin ich mehrfach angesprochen worden, was denn zu tun sei, um Mitglied im Niedersächsischen Schachverband zu werden, bzw. um die Mitgliedschaft zu beenden.
Zur Klarstellung: Einzelmitglieder oder Vereine können nicht direkt Mitglied im NSV werden. Die Mitgliedschaft haben grundsätzlich nur die Bezirke.

Zur Abwicklung der Formalitäten ist bei Vereinsgründungen bzw. der Gründung von Schachsparten Folgendes zu beachten:… Schachvereine oder Schachabteilungen von Spartenvereinen können Mitglied in den regional zuständigen Bezirken werden. Dazu ist es notwendig, einen Aufnahmeantrag bei dem jeweiligen Bezirksvorsitzenden zu stellen. Der Vorstand des Bezirks entscheidet dann über die Aufnahme. Im Bezirk Lüneburg beispielsweise ist dies in § 3 der Satzung geregelt.

Zusätzlich hat ein Verein beim Landessportbund einen Aufnahmeantrag zu stellen. Dieser ist über den örtlichen Sportbund zu leiten (Näheres dazu ist in der Aufnahmeordnung des LSB § 5 zu finden). Für neu gegründete Schachsparten erübrigt sich dies in der Regel, weil bereits der Verein Mitglied ist. Der Verein hat dann lediglich die Sparte beim Sportbund anzumelden und bei der jährlichen Bestandserhebung die Mitgliederzahl anzugeben (Für die Bezirkskassenwarte ein ewiger Quell der Freude wegen des Bestandsabgleichs.)
Beim LSB sind unterschiedliche Mitgliedschaften möglich. Für Schachvereine, die am Spielbetrieb des NSV teilnehmen wollen ist die ordentliche Mitgliedschaft notwendig. Nur dann haben sie auch die Absicherung durch die ARAG für Sport- und Wegeunfälle.
Aufnahmevoraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft beim LSB ist die Eintragung des Vereins beim Vereinsregister, sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit über das zuständige Finanzamt.
Auf den schriftlichen Antrag des Vereins entscheidet das Präsidium des LSB. Dem NSV wird diese Entscheidung ebenfalls mitgeteilt.

Nach der Entscheidung des Bezirksvorstandes und des LSB kommt endlich der NSV durch seinen Referenten für Datenverwaltung ins Spiel. Dieser erledigt die weiteren Verfahrensschritte (Mivis!).

Austrittserklärungen sind entsprechend bei den Bezirken und den Sportbünden abzugeben. Dabei sind zum Jahresende unterschiedliche Fristen zu beachten.

Anmerkung zur Beitragspflicht:
Sowohl die Bezirke (zumindest SB Lüneburg) als auch der NSV sehen in ihren Satzungen einen Jahresbeitrag vor. Dieser wird lediglich in Raten durch die Kassenwarte erhoben.
Die Beitragspflicht besteht bis zum Austritt, der nur zum Jahresende möglich ist. Folglich verpflichtet z. B. eine Austrittserklärung zum Ende des Spieljahres am 30.06. trotzdem zur Zahlung des gesamten Jahresbeitrages.

Nachzulesen ist dies alles im Internet auf den Seiten von:
Niedersächsischer Schachverband, [URL=[URL]http://www.niedersaechsischer-schachverband.de/archiv/ordnungen/;[/URL]; target=]Satzung und Ordnungen[/URL]
Schachbezirk Lüneburg, Satzung [URL=[URL]http://www.schachbezirk4.de/satzung/bezirkssatzung.pdf;[/URL]; target=](PDF ca.114 kB)[/URL]
Landessportbund Niedersachsen, Satzung und Aufnahmeordnung [URL=[URL]http://www.lsb-niedersachsen.de/verwaltung/dokukategorien/dokumanagement/psdoc/file/44/Satzung_04426ce5f00cf78.pdf;[/URL]; target=](PDF ca.122 kB)[/URL]

Detlef Wickert

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