Niedersächsischer
Schachverband
Gefördert durch:
Schacholympiade 2008 in Deutschland
Samstag, 18. Juni 2005 von Archiv

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde!

Der Olympiazug rollt! Auch im Bezirk Braunschweig!?

Ja!

Dieser Herausforderung müssen und wollen wir uns in den nächsten Monaten und Jahren stellen. Dafür benötigen wir Eure Unterstützung und vor allem Ideen für Aktivitäten, die den Schachsport in unserer Region nach vorn bringen.

Dafür erhaltet Ihr von uns:

  • Mitwirkung bei der Planung verschiedener Projekte
  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Projekte
  • Finanzielle Unterstützung
  • Bereitstellung von Men- und Womenpower vor Ort
  • Publikationen auf unserer Homepage und in anderen Medien

Bei Fragen stehen Euch Wolfgang Schwieger, Manfred Bähre und ich gern zur Verfügung!

Wir freuen uns auf einen regen Gedankenaustausch mit unseren Vereinen!
Informationen zu den bereits entwickelten Aktivitäten des Deutschen Schachbundes findet
Ihr auf www.schacholympiade.org!

Viele Grüße

Michael S. Langer
1. Vorsitzender Schachbezirk Braunschweig

Kongress 2005
Donnerstag, 16. Juni 2005 von Archiv

Hiermit lade ich die Ehrenmitglieder, den Vorstand, die Delegierten der
Bezirke sowie alle interessierten Schachfreunde zum

ordentlichen Kongress 2005
am
Sonnabend, dem 17. September 2005 um 10.30 Uhr
in das
Hotel "Niedersachsenhof"
Lindhooper Straße 97
27283 Verden
Tel.: 0 42 31 / 66 60

herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totengedenken
3. Grußworte der Gäste
4. Ehrungen
5. Feststellung der Stimmberechtigungen und der Beschlussfähigkeit
6. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung
7. Genehmigung des Protokolls des ordentlichen Kongresses vom 18.
September 2004 (veröffentlicht in der Niedersachsen-Rochade Nr.
2/2005, S. 2 ff.)
8. Rechenschaftsberichte des Vorstands mit Aussprache
9. Bericht der Kassenprüfer mit Aussprache
10. Entlastung des Vorstands
11. Anträge, die eine Änderung der Satzung zum Ziel haben
12. Wahlen; zu wählen sind:
a) das Präsidium
b) der Vorstand
c) ein Kassenprüfer
13. Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2005
14. Anträge, die keine Änderung der Satzung zum Ziel haben
15. Verschiedenes
16. Schlusswort

Antragsteller mögen ihre Anträge bitte bis zum 20. August 2005 an mich
senden.

Manfred Tietze, Nonnenstieg 43, 37075 Göttingen; <>

————————————————————————

Die Vorstandskollegen werden gebeten, ihre Rechenschaftsberichte eben-
falls bis zum 20. August 2005 schriftlich vorzulegen. Am 3. September
wird eine Sitzung des Vorstands stattfinden.

Meldung Saison 2005/2006
Donnerstag, 16. Juni 2005 von Archiv

Folgende Vereine haben am 17.06. noch nicht für die neue Saison nach Ziff. 6. der TO gemeldet. Bitte holen Sie dieses umgehend nach, damit die neue Saison geplant werden kann. Sollte bis zum 01.07.05 keine An- oder Abmeldung von Ihnen vorliegen, werde ich entsprechend der Turnierordnung vorgehen.

Mit freundlichem Gruß
Willmann / Spielleiter SG Niedersachsen/Bremen

Landesliga Nord: TuS Syke, SCSS Bad Zwischenahn, Wilhelmshavener SF
Landesliga Süd: SF Hannover,
Verbandsliga Nord: Stader SV, SC Turm Lüneburg
Verbandsliga West: SG Oesede, SV Osnabrück,
Verbandsliga Süd: SF Hannover 1919 III, SF Hannover 1919 II, SV Berenbostel, SK Anderten,
Verbandsliga Ost: Peiner SV, Hildesheimer SV, SG Holzminden

Rückblick auf den Bundeskongress 2005: Die Anträge
Mittwoch, 15. Juni 2005 von Archiv

Nachbetrachtung des Bundes-Kongresses in Pfullingen vom 7. Mai 2005.

Die Anträge…

Quelle: www.schachbund.de Nachbetrachtung des Bundes-Kongresses in Pfullingen vom 7. Mai 2005.

Die Anträge….

Teil 1: Die satzungsändernden Anträge

Der Antrag des Schachverbandes Schleswig-Holstein zur Änderung des
Stimmrechtes wird einstimmig angenommen. Damit erhält § 19 Abs. 1 Ziffer 3 folgende Fassung: "die Delegierten der Landesverbände und der sonstigen Schachorganisationen, die den Status eines Landesverbandes besitzen, mit einer Stimme für je angefangene 500 der dem Bund gemeldeten Einzelmitglieder der Vereine und Schachabteilungen".

Erläuterung: Ein satzungsändernder Antrag, der so eigentlich schon im
letzten Jahr beschlossen wurde, aber fälschlicherweise formuliert wurde, so dass die kleineren Verbände über einige Stimmen weniger verfügten, als dies möglich gewesen wäre. Die Stimmenanzahl erhöhte sich anschließend um 19 Stimmen.

Der Sitz des deutschen Schachbundes, ebenfalls eine Formalität:

Der Antrag … des Präsidiums zur Sitzverlegung wird bei drei Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Damit wird in § 1 Abs. 2 die Ortsbezeichnung Hamburg geändert in Berlin. Außerdem werden die Worte "des Amtsgerichtes Hamburg" geändert in "des Amtsgerichtes Charlottenburg".

In manchen Ämtern waren die Amtszeiten offensichtlich nicht eindeutig
geregelt. Außerdem mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.
Diesem Umstand gilt folgender Antrag:

Der Antrag … des Präsidiums zur Amtszeit und zur Wahl des Referenten für Wertungen und des Referenten für Datenverarbeitung wird … begründet. ….
Der Kongress beschließt dann die vorgelegte Fassung mehrheitlich ohne
Gegenstimmen bei neun Enthaltungen. Damit ergeben sich folgende
Satzungsänderungen:

In § 9 ist die Überschrift zu ändern in "Funktionsträger und Amtszeit".
In § 9 wird folgender Abs. 4 eingefügt:
"Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, beträgt die Amtszeit für alle ehrenamtlichen Funktionsträger, Beauftragte und Mitglieder von
Ausschüssen und Arbeitskreisen zwei Jahre. Falls das Amt durch den
Bundeskongress besetzt wird, endet die Amtszeit zum jeweils nächsten
ordentlichen Bundeskongress mit Abschluss des Tagesordnungspunktes
Entlastungen".
§ 27 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: "Der Bundeskongress wählt die
Mitglieder des Präsidiums, den Referenten für Datenverarbeitung und den
Referenten für Wertungen; ausgenommen davon ist der von der
Jugendversammlung zu wählende Vorsitzende der DSJ."
In § 42 Abs. 3 und § 56 Abs. 1 werden die Worte "für die Dauer von zwei
Amtsjahren" gestrichen.

Der nächste Antrag liest sich wirklich sehr paragraphenlästig. In der
Satzung fehlten bisher weitestgehend die Rechtsgrundlagen für die Ordnungen. Es sollte eine Festlegung der Zuständigkeiten aller Ordnungen erfolgen.

Der Antrag … des Präsidiums zu Ordnungen wird in modifizierter Form
mehrheitlich bei einer Gegenstimme und ohne Enthaltung angenommen. Damit wird die Satzung wie folgt geändert:
In § 13 ist die Überschrift zu ändern in "Organe und Ordnungen". Außerdem wird der bisherige § 13 neu § 13 Abs. 1.
In § 13 wird folgender Abs. 2 eingefügt: "Der Bund gibt sich folgende
Ordnungen:" (Es folgt die Aufzählung aller 32 Ordnungen)
§ 15 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er gibt sich eine Sitzungs- und Geschäftsordnung, die zugleich für den Hauptausschuss gilt, wenn dieser gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 tagt. "
In § 15 wird folgender Abs. 3 eingefügt: "Er beschließt die Finanzordnung und bestätigt neue Ordnungen, die das Präsidium durch Beschluss in Kraft gesetzt hat (§ 25 Abs. 3 Nr. 9)."
In § 21 ist die Überschrift zu ändern in "Zusammensetzung und Ordnungen".
Außerdem wird folgender Abs. 3 eingefügt: "Der Hauptausschuss gibt sich, soweit er nicht in kongressfreien Jahren an Stelle des Bundeskongresses tagt, eine Sitzungs- und Geschäftsordnung."
In § 25 werden folgende Abs. 3 und 4 eingefügt: (3) "Es beschließt folgende weitere Ordnungen:1. Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle 2.Geschäftsverteilungsplan für das Präsidium 3. Verfahrensordnung für das Präsidium (4) Das Präsidium beschließt über die Zustimmung zu folgenden
Ordnungen: 1. Geschäftsordnung für den Bundesliga-Ausschuss (§ 53 Abs. 2) 2.Schiedsgerichtsordnung (§ 37 Abs. 1)
Ordnung für das Bundesturniergericht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1)

Mit der Neufassung der Satzung findet der Bundeskongress nur noch alle zwei Jahre statt. Die Rechnungsprüfer hätten so ihren Bericht nicht mehr jährlich erstellen müssen. Die jährliche Kassenprüfung soll jedoch beibehalten werden. Dies begründet den folgenden Antrag:

Der Antrag … des Präsidiums zur jährlichen Kassenprüfung wird einstimmig angenommen. Damit wird in § 23 Abs. 3 der Satzung nach Ziffer 3 als neue Ziffer 4 eingefügt "Kassen- und Revisionsbericht"; die bisherigen Ziffern 4 bis 6 werden zu Ziffern 5 bis 7.
§ 56 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: "Die Rechnungsprüfer sind verpflichtet, rechtzeitig vor dem Bundeskongress und dem im ersten Halbjahr in kongressfreien Jahren stattfindenden Hauptausschuss die Kassen- und Buchführung des Bundes auf sachliche und rechnerische Richtigkeit auf Ordnungsgemäßheit sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und dem Bundeskongress bzw. dem Hauptausschuss darüber Bericht zu erstatten."

Der nächste Antrag des Präsidiums wurde schon kontroverser diskutiert. Es geht um die Teilnahme der Referenten für Datenverarbeitung oder Wertungen an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes, damit sie zu Sitzungen eingeladen werden können, soweit deren Zuständigkeit betroffen ist. Dafür sollten sie den Präsidiumsmitgliedern gleichgestellt werden.

Der Antrag … des Präsidiums zur Teilnahme der Referenten für Wertungen und Datenverarbeitung an den Sitzungen des Geschäftsführenden Präsidiums wird mit 173 Ja-Stimmen bei 54 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen mit der entsprechenden Mehrheit angenommen. Damit wird in § 32 Abs. 4 hinter "Präsidiums" eingefügt: "der Referent für Datenverarbeitung oder der Referent für Wertungen".

Im Antrag 6 beantragt das Präsidium die Streichung der Befristung des
Bundesliga-Ausschusses. Da sich dieser Ausschuss bewährt habe, soll die
Befristung ersatzlos entfallen:

Der Antrag … des Präsidiums zum Wegfall der Befristung hinsichtlich des Bundesligaausschusses wird mehrheitlich ohne Gegenstimmen bei zwei
Enthaltungen angenommen. Damit wird die Anmerkung nach § 66 ersatzlos
gestrichen: "Die mit der Einführung des Bundesligaausschusses im Jahre 2002 beschlossenen Satzungsänderungen (§§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1, 43 Abs. 1 und 2,53 und 54) treten am 31.05.2005 außer kraft."

Der Arbeitskreis der Landesverbände, dem die Präsidenten der Länder
angehören, stellte unter Federführung des saarländischen Präsidenten Herbert Bastian, einen Antrag auf Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse des Hauptausschusses. Der Antrag wird von Herrn Bastian begründet und von Herrn van de Velde modifiziert.

Er wird dann mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen
angenommen. Es wird damit folgender § 22a in die Satzung eingefügt:
(1) Gegen einen Beschluss des Hauptausschusses ist Widerspruch statthaft. Der Widerspruch ist bis zum Ende der Hauptausschusssitzung durch wenigstens fünf Vertreter der Mitgliedsorganisationen beim Präsidenten bzw. dem von ihm beauftragten Sitzungsleiter einzulegen. Er bedarf der Schriftform.
(2) Über den Widerspruch entscheiden die anwesenden Vertreter der
Mitgliedsorganisationen mit einfacher Stimmenmehrheit. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so wird der Beschluss, dem widersprochen wurde, unwirksam. Dem folgenden Bundeskongress ist der Beschlussantrag erneut vorzulegen. Der Bundeskongress entscheidet endgültig.

Teil 2: Nicht-Satzungsändernde Anträge

Der Schatzmeister des DSB, Michael Langer, stellt den Antrag, dass der ab dem 1.1.2005 gültige Mitgliedsbeitrag auch für 2006 und 2007 gelten soll: Erwachsene 8Euro, Jugendliche 4Euro, Schüler/-innen 2Euro. Außerdem war eine Änderung der Finanzordnung in zwei Ziffern notwendig. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Es lagen sechs Anträge der Bundesspielkommission vor:

"Die Partiezettel müssen die Größe des Formates A5 haben. Auf der
Vorderseite der Partiezettel muss Raum für genau 40 Züge vorhanden sein. Für diese Züge muss mindestens ein Raum von 14×13 cm vorgesehen sein". Begründet wurde dies durch deutlich besser lesbare Notationen, zum Beispiel in Zeitnotphasen. Der Antrag 1 der Bundesspielkommission zu Partiezetteln wird bei 83 Ja-Stimmen, 105 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag 2 der Bundesspielkommission zur Rangfolge der Aufstiegskandidaten wird mehrheitlich bestätigt. Damit wird in Ziffer H – 2.2.11 folgender neuer Abs. 2 eingefügt: "Falls in der 1. Bundesliga durch Meldeverzicht weitere Plätze über die vier regulären Aufsteiger von der 2. Liga zu besetzen sind, qualifizieren sich die Vereine der 2. Liga nach folgendem Verfahren: Es wird unter den Vereinen der Staffeln eine Rangfolge gebildet nach den Resultaten der abgeschlossenen Saison:
1. Platzierung in der Tabelle,
2. erzielte Mannschaftspunkte,
3. erzielte Brettpunkte,
4. Berliner Wertung an allen Brettern,
5. durch Los."

Der Antrag 3 der Bundesspielkommission zu den Bußen beim Nichtantreten bzw. Rücktritt wird bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen mehrheitlich bestätigt. Damit ergeben sich folgende Änderungen in Ziffer H-2.2.6: Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "Bei schuldhaftem Nichtantreten hat der Verein eine Buße von 500 Euro zu zahlen, zudem werden ihm zwei weitere Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen. Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: "Darüber hinaus hat der Verein der nicht angetretenen Mannschaft ggf. die anteiligen Kosten nach Tz A-6.3. Abs. 2 zu tragen." Abs. 6 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Für das Zurückziehen hat der Verein eine Buße von 1.000 Euro zu zahlen".

Der Antrag 4 der Bundesspielkommission zu Spielpaarungen wird einstimmig bestätigt. Damit wird Ziffer H-2.2.8 wie folgt neu gefasst: "Die in der Spielpaarung zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern mit ungerader Zahl die schwarzen Steine".

Der Antrag 5 der Bundesspielkommission zur Deutschen
Pokal-Einzelmeisterschaft wird bei einer Enthaltung mehrheitlich bestätigt. Damit wird H-3.3.3 Satz 2 wie folgt ergänzt: "Die Paarungen werden vor jeder Runde an Ort und Stelle frei ausgelost; dabei soll in der ersten Runde eine Paarung unter den Finalteilnehmern eines Landesverbandes vermieden werden".

Der Antrag 6 der Bundesspielkommission zur Deutschen
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird bei einer Enthaltung mehrheitlich
bestätigt. Damit wird in H-4.4 folgender Satz 3 eingefügt: "Dabei soll der Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, das Heimrecht bekommen, ansonsten entscheidet das Los." Außerdem wird in Ziffer H-4.6 folgender Satz 2 eingefügt: "Tz H-4.4 Satz 2 gilt entsprechend".

Der Antrag des Bundesrechtsberaters zur Änderung der Spielberechtigung in der Turnierordnung wird von Herrn Bedau erläutert. Er verweist auf die komplizierte Materie und schlägt vor, dass der bestehende Vertrag zwischen dem SV Werder e.V., der Werder Bremen GmbH & Co KG aA und dem DSB um ein Jahr verlängert wird und dass ein Ausschuss eingesetzt wird, der sich mit der Frage der Spielberechtigung befasst. Dieser Vorschlag von Herrn Bedau wird mehrheitlich bei 49 Enthaltungen angenommen. Herr Alt schlägt vor, dass sich der Ausschuss aus den Herren Alt (Vorsitz), Bedau, Kohlstädt, Zickelbein und Schelz-Brandenburg zusammensetzt. Der Bundeskongress stimmt diesem Vorschlag bei 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zu.
Damit zieht Herr Bedau seinen ursprünglichen Antrag zurück.

Der Antrag 1 der Referentin für Frauenschach wird von Frau Mense begründet und modifiziert. Die Bedenkzeit soll unverändert bleiben. Der geänderte Antrag wird dann mehrheitlich bei 14 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Ziffer F-2.1 der Turnierordnung wird damit wie folgt gefasst:
"Die ODFEM (Anmerkung: Offene Deutsche Frauen Einzel Meisterschaft) wird mit bis zu 100 Spielerinnen ausgetragen. Es werden mindestens 7 Runden, max. 9 Runden nach Schweizer System gespielt. "

Der Antrag 2 der Referentin für Frauenschach mit der Einführung einer
Frauen-Regionalliga wird von Frau Mense zurückgezogen.

Der Antrag des Referenten für Seniorenschach zum Ersatzspieler wird von
Herrn Gohde modifiziert und dann einstimmig angenommen. Damit wird die
Turnierordnung wie folgt geändert: In Ziffer S-2.2.2 wird der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Die Ziffer S.2.3 wird wie folgt gefasst: "Die gemeldete Rangfolge ist für das gesamte Turnier verbindlich. Bei
fehlerhafter Rangfolge haben die zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Es gilt folgende Ausnahmeregelung: Wenn für die erste Mannschaft eines Landesverbandes kein Ersatzspieler benannt wird, kann bei Ausfall eines Stammspielers der ersten Mannschaft ein beliebiger Spieler der zweiten Mannschaft in die erste Mannschaft aufrücken. Eine Rückkehr des Spielers in die zweite Mannschaft ist nicht möglich".

Die Anträge des Bayerischen Schachbundes zur Deutschen
Seniorenmannschaftsmeisterschaft der Landesverbände, zur
Geschäftsordnung/Sitzungsordnung für die Seniorenkommission und zu
Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen der Seniorenkommission werden auf Vorschlag von Herrn Dr. Münch an die Kommission für Senioren verwiesen.

Zum Antrag des Bayerischen Schachbundes bezüglich der Vermarktungsrechte im DSB erläutert Herr Bedau, dass nach derzeitigem Sachstand keine Kollision bekannt ist. Es gab auch bisher keinen Landesverband, der irgendwelche Rechte diesbezüglich geltend gemacht hat. Der Kongress stellt dann bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich fest, dass der DSB keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen ist, welche in die Rechte eines Landesverbandes eingreifen. Wurden solche Verpflichtungen bereits abgeschlossen, sind sie rückgängig zu machen. Falls letzteres nicht mehr möglich sein sollte, hat der DSB den betroffenen Landesverband im Innenverhältnis von allen
Schadenersatzforderungen freizustellen.

Herr Alt stellt einen Dringlichkeitsantrag zur Bedenkzeit in der 2.
Bundesliga. Er führt aus, dass der Bundesligaausschuss bereits ab nächster Saison für die 1. Bundesliga eine Bedenkzeit von 40 Zügen in 2 Stunden und für die restlichen Züge eine weitere Stunde beschlossen hat. Er schlägt daher vor, diese Bedenkzeit auch von der nächsten Saison an in der 2. Bundesliga anzuwenden. Der Kongress beschließt bei 4 Enthaltungen mehrheitlich die Dringlichkeit des Antrages und beschließt die Änderung der Bedenkzeit für die 2. Bundesliga mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen. Tz H-2.2.4 wird damit wie folgt gefasst:
"Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge eine weitere Stunde zu seiner Restbedenkzeit hinzugefügt. Die Gesamtspieldauer beträgt sechs Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung."

Zusammengestellt von Klaus-J. Lais,
Ergebnisse protokolliert von Horst Metzing.

111 Jahre Helmstedter SV = 111 Bretter am 3.10.
Montag, 13. Juni 2005 von Archiv

In Helmstedt laufen offensichtlich schon jetzt die Fäden zusammen, um am 3.
Oktober bereit zu sein für den Schnaps-Zahl-Geburtstag. An 111 Brettern
sollen im Rahmen der Simultan-Tournee des DSB einige Hochkaräter der
deutschen Nationalmannschaft antreten – denn allein ist das schwerlich zu
schaffen. Die Braunschweiger Zeitung hat heute schon mal das Ereignis in der
Vorankündigung:

Von Michael Strohmann

HELMSTEDT. Wenn alles klappt wie geplant, wird die komplette deutsche
Schach-Nationalmannschaft am 3. Oktober zu einem Simultan-Turnier nach
Helmstedt kommen. Hinter diesem cleveren Zug steht der Helmstedter
Schachverein, der seinen 111. Geburtstag zu einem Schach-Großereignis machen
möchte.

Ganzen Artikel lesen!
MEHR über den Schachverein Helmstedt.
MEHR über Helmstedt: http://www.stadt-helmstedt.de/

Quelle: www.schachbund.de

Bezirk Südniedersachsen tagte in Bad Gandersheim
Montag, 6. Juni 2005 von Archiv

Der Vorstand rief und alle kamen. Na ja fast alle. Der Saal im Kurhaus des ehrwürdigen
Bades war jedenfalls so voll, dass der Vorsitzende gerade noch eine Tischecke für seine
Unterlagen zur Verfügung hatte. Neben den zahlreichen Vereinsvertretern konnte die Versammlung auch Michael Langer und Jörg Tenninger in ihrer Eigenschaft als Kommissionsmitglieder für die Olympiavorbereitung „Dresden 2008“ begrüßen. Beide stimmten die Vorsitzenden der Vereine auf die kommenden
Veranstaltungen ein und versuchten die Chancen, bei der Mitgliedergewinnung die mit dieser drittgrößten Sportveranstaltung der Welt einhergehen können, zu vermitteln.

Holger Buck konnte als Spielwart die Staffelsieger der abgelaufenen Saison auszeichnen und ihnen jeweils eine vom Bezirk gestiftete Uhr übergeben. Die nächste Bezirks-Einzelmeisterschaft wurde nach Alfeld vergeben.

Neben einer Satzungsänderung, die den Weg für die Beantragung der Gemeinnützigkeit freimachen soll, sind die meisten vom Vorstand gestellten Anträge durchgegangen. Es wurden aber auch Anträge
abgelehnt oder nach Diskussion modifiziert genehmigt.

Eine rundum gelungene Veranstaltung. Das ausführliche Protokoll wird demnächst in der Rochade veröffentlicht.

Reiner Gniffke
Bezirksvorsitzender

ChessBase
NSV-GrandPrix

Turnierarchiv/-anmeldung

09. bis 12. Mai
Wilhelm-Werner Gedächtnisturnier
Ausschreibung | Anmeldung

27. bis 30. Juni
Langenhagener Schachsommer
Ausschreibung | Anmeldung

25. bis 28. Juli
Kurt-Pape-Open
Ausschreibung | Anmeldung

09. bis 11. August
Lessing-Open in Wolfenbüttel
Ausschreibung | Anmeldung

23. bis 25. August
"KSV meets Friends" in Braunschweig
Ausschreibung | Anmeldung

LEM

Die LEM 2024 wurde vom 04.-07.Januar 2024 in Verden gespielt.

Die LEM 2025 ist an gleicher Stelle vom 02.-05.Januar 2025 geplant.

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